FAQ

 

IPPC-Standard nach ISPM Nr. 15:

 

Um für den Exportbereich einen einwandfreien Hygienestandard zu garantieren und einer Übertragung von Krankheitserregern, welche sich möglicherweise zwischen den Holzfasern einnisten könnten, vorzubeugen, werden strenge phytosanitarische Vorschriften eingehalten. Diese sind im IPPC-Standard (ISPM Nr. 15) festgelegt. Paletten, die für den Export bestimmt sind, müssen einer speziellen Hitzebehandlung – der Holzkern muss mindestens 30 Minuten lang auf 56°C erhitzt werden –unterzogen werden.

 

Europalette:

 

Europalette ist die Kurzbezeichnung für Europoolpalette. Sie ist eine Vierwegpalette und kann von allen vier Seiten mit einem automatischen Gerät (wie einem Gabelstapler, Hubwagen etc.) erfasst und transportiert werden. Ihre Maße sind 1.200 x 800 x 144 mm, ihr Gewicht beläuft sich auf ca. 25 kg. Europaletten können auf einem Punkt bis zu max. 1.000 kg tragen, bei gleichmäßiger Belastung (am Boden) bis zu 2.000 kg. Die Holzfeuchte von Europaletten beträgt 15 % - 20 %. Sie wird mit 78 genormten Nägeln zusammengehalten, deren Position genau festgelegt ist. Durch ihre Kennzeichnung ist die Europalette sofort erkennbar: Der Code des Herstellers inklusive der Prüfklammer und das Zeichen des europäischen Paletten-Pools EUR und ÖBB sind auf den Klötzen ablesbar. Europaletten sind nach IPPC-Standard (ISPM Nr. 15) hitzebehandelt.

 

Fristen:      

         

Europaletten müssen mit Stichtag 1. Jänner 2011 technisch getrocknet werden (max. 22 % Holzfeuchte).

 

Prüfklammer:

 

Nur Europaletten mit einer Prüfklammer werden von einem genehmigten Hersteller nach den entsprechenden Bestimmungen erzeugt.

 

Qualitätsansprüche für Paletten

 

Begriffe:

Trocken: Holzfeuchte max. 15 %

Sauber: frei von Sägespäne und abstehenden Holzteilen

Blank: Darf weder rot- noch blaustreifig sein, wird nur mit frischem Holz erreicht.

Farbfehler: angeblaute und verfärbte Bretter und Klötze (entstehen durch Lagerschäden)

Waldkante: verbleibender Teil der Stammoberfläche

mit wenig Waldkante – Bretter im Prinzip scharfkantig

keine Waldkante – Bretter scharfkantig

Konvexringnägel: Der Nagelschaft ist gerillt, um eine hohe Auszugsfestigkeit der Bretter zu erreichen (bei Europaletten genormt).